Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich umsetzen

13. Abgeordnete der CDU/CSU Bundestagsfraktion fordern die Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Darunter auch der direkt gewähte Bundestagsabgeordnete für Tempelhof-Schöneberg,  Jan-Marco Luczak, der bereits im Mai dieses Jahres Finanzminister Wolfgang Schäuble in einem offenen Brief aufforderte, diese Ungleichbehandlung zu beenden.

Der Vorsitzende der LSU Berlin, Matthias Steuckardt, freut sich über diesen erneuten Vorstoß. "Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass zahlreiche weitere Abgeordnete der CDU/CSU Bundestagsfraktion sich dieser Forderung anschließen werden. Als LSU werden wir auf jeden Fall sehr gern und mit Nachdruck dafür werben." so Steuckardt.
Der Brief im Wortlaut:

Zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1397/09) zur Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag äußern die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Nadine Schön, Jan-Marco Luczak, Dr. Stefan Kaufmann, Sabine Weiss, Jens Spahn, Olav Gutting, Frank Heinrich, Matthias Zimmer, Marcus Weinberg, Jürgen Klimke, Dr. Rolf Koschorrek:


Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar  vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag. Die finanzielle Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ist unserer Ansicht nach die Kehrseite der gleichen wechselseitigen Verantwortung, auf die der Staat die Lebenspartner in Anspruch nimmt. Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben. Wir haben uns im Koalitionsvertrag zur Ausgewogenheit von Rechten und Pflichten von eingetragenen Lebenspartnerschaften verpflichtet. Lebenspartner wie Ehegatten tragen die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent. 
Wir werden dieses Anliegen nach der Sommerpause in der Unionsfraktion einbringen. 
Zum Hintergrund: der 2. Senat Bundesverfassungsgerichts hatte am 1. August seine Entscheidung zur Gleichstellung bekannt gegeben, wonach rückwirkend ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 die verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden müssen. Diese können jetzt rückwirkend den bisher vorenthaltenen Familienzuschlag einfordern.