Balance zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung
Die LSU Deutschlands steht für einen starken Rechtsstaat, der die öffentliche Sicherheit garantiert und gleichzeitig die Grundrechte des Einzelnen schützt. Eine automatisierte und anlasslose Weitergabe früherer Namens- und Geschlechtseinträge von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären (TIN) Personen, die an Sicherheitsbehörden vorsieht, betrachten wir mit Sorge.
Sicherheitsinteressen und individuelle Persönlichkeitsrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wo eine Einsichtnahme in sensible Daten nötig ist, muss sie anlassbezogen, verhältnismäßig und im konkreten Einzelfall erfolgen.
Die LSU hält die Dokumentation und die Weitergabe früherer Daten grundsätzlich dort für nachvollziehbar, wo sie dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der effektiven Gefahrenabwehr dient. Dass Sicherheitsinteressen im Einzelfall mit individuellen Persönlichkeitsrechten in ein Spannungsverhältnis treten können, ist Realität rechtsstaatlichen Handelns.
Gleichzeitig gehen aktuellen Regelungsvorhaben über das sachlich gebotene Maß hinaus:
• Sicherheitsbehörden waren bereits in der Vergangenheit problemlos in der Lage, Personen über bestehende Registerdaten wie Geburtsort und Geburtsdatum eindeutig zuzuordnen.
• Frühere Namens- und Geschlechtseinträge sind hochsensible Daten. Ihre Offenlegung berührt den Kernbereich der informationellen Selbstbestimmung und des Schutzes vor Diskriminierung.
• Eine automatisierte, flächendeckende Übermittlung ohne konkreten Verdachtsmoment widerspricht dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Unsere Haltung:
1. Die Einsicht in frühere Einträge von TIN-Personen darf ausschließlich im begründeten Einzelfall bei Vorliegen eines konkreten Ermittlungs- oder Gefahrenansatzes erfolgen.
2. Datenschutz und der Schutz vulnerabler Gruppen vor institutioneller Diskriminierung müssen bei melderechtlichen Vorschriften Priorität haben.
Das Positionspapier findest du hier als PDF.