CDU/CSU-Fraktion: Ferda Ataman unterhöhlt schon jetzt das Selbstbestimmungsgesetz: Sicherheitsgefühl von Frauen wird missachtet

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Einer trans Frau mit männlichen Geschlechtsmerkmalen ist der Zutritt zu einem Frauenfitnessstudio in Erlangen verwehrt worden. Die Betreiberin, die sich auf ihr Hausrecht beruft, soll nun eine Entschädigung von 1000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zahlen. Dies schlägt die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor. Hierzu können Sie Silvia Breher, familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, wie folgt zitieren:

"Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman überschreitet ihren Kompetenzbereich. Die Frauenfitnessstudiobetreiberin hat sich auf das Hausrecht nach aktueller Rechtslage bezogen. Dies erlaubt ihr als Inhaberin und Betreiberin, ihre Nutzerinnen zu schützen. Das von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November diesen Jahres in Kraft treten wird, sieht dies ausdrücklich vor und verweist sogar auf die geltende Rechtslage. Der Vorfall und die Reaktion sind bedenklich. Die Ampelkoalition hatte zugesagt, dass auch zukünftig Personen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags nicht Zutritt zu geschlechtsspezifischen Toiletten und Umkleideräume verlangen können. Meines Erachtens wurde damit massiv ein Schutzraum von Frauen angegriffen und dies wird von Ferda Ataman sogar noch unterstützt. Ich fordere die Bundesfrauenministerin Lisa Paus auf, sich zu diesem Vorfall zu äußern. Es haben mir viele Frauen berichtet, dass sie gerade vor solchen Vorfällen Angst haben. Es muss weiterhin Schutzräume für Frauen geben."