Podiumsdiskussion zum Thema „Noch lange nicht am Ziel? Der Stand des Selbstbestimmungsgesetzes“
Wenn wir heute über ein Selbstbestimmungsgesetz sprechen, mit dem die Frage der Geschlechtszugehörigkeit im Fall von trans*, inter* und nichtbinären Menschen und die dazugehörige Vornamensänderung diskriminierungsfrei und menschenrechtskonform geregelt werden soll, so steht dahinter ein langer Kampf um Anerkennung. Es stellt sich die Frage, warum es ein so langer Weg hin zur Selbstbestimmung wurde – und auch bleibt. Denn die Letztbegründungen für ein Selbstbestimmungsgesetz berufen sich auf elementare Menschenrechte, die in unserem Grundgesetz seit 74 Jahren festgeschrieben sind – wie etwa die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und dennoch beschreibt der Kampf um Anerkennung einen sehr langen, steinigen Weg.
Wie aber steht es um den vorliegenden Gesetzentwurf? Welche Kritik hat wer an ihm? Welche Bedeutung hat er für Berlin? Ist der Entwurf ausreichend für echte Selbstbestimmung? Was braucht es außerdem, um die Menschenrechte für die betroffenen Communitys zu wahren?
Diese und weitere Fragen wurden heute diskutiert. Unser Mitgliederbeauftragter und Kreisvorsitzender der LSU CW René Powilleit war vor Ort dabei.